
Wer mit einem Messer aus dem Haus geht, hat damit meistens etwas anderes vor als Butterbrote zu schmieren.
Fast 7.200 Messertaten im Jahr sind völlig inakzeptabel.
CDU & Grüne:
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! Gewaltkriminalität auf höchstem Niveau
-> rund 159.000 Gewaltdelikte 2025
-> Anstieg von 31% im Vergleich zu 2021
! Messer bleiben tausendfach Tatmittel
-> fast 7.200 Messertaten,
rund 9.000 Opfer 2025
-> 49 Menschen durch Messer getötet
! Nichtdeutsche Tatverdächtige
signifikant überrepräsentiert
-> 15,8% Bevölkerungsanteil
-> 41,6% Tatverdächtige bei
Gewaltdelikten
-> rund 50% bei Mord und
Totschlag
-> 48% bei Raub
! Sexualdelikte steigen weiter
-> 32.144 Sexualdelikte 2025
-> Anstieg von 5,2% innerhalb
eines Jahres
! Polizei klärt auf,
Strafen folge viel zu langsam
! politisches Weisungsrecht gegenüber
Staatsanwaltschaften bleibt bestehen
So löst MC das:
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1. Mehr Polizei auf die Straße – nicht an den Schreibtisch
NRW braucht mehr Polizisten und mehr sichtbare Präsenz auf Straßen, Bahnhöfen, Plätzen und an bekannten Kriminalitätsschwerpunkten.
Dafür Ausbildungskapazitäten und Einstellungen dauerhaft auf hohem Niveau halten und die tatsächliche Personalstärke insbesondere im Wach- und Einsatzdienst erhöhen.
Gleichzeitig Verwaltungsaufwand digitalisieren und vereinfachen, damit aus zusätzlichem Personal auch zusätzliche Präsenz wird – statt noch mehr Arbeitszeit in Dokumentation und Verwaltung zu verlieren.
Mehr sichtbare Polizei schafft nicht nur Sicherheit – sondern auch das Gefühl, dass der Staat den öffentlichen Raum nicht aufgegeben hat.
2. Messer wie Waffen behandeln
- Messergewalt härter bestrafen
Wir brauchen keine sinnlosen Messerverbotszonen, sondern Regeln, die überall gelten:
Messer sollen beim Mitführen im öffentlichen Raum grundsätzlich wie Waffen behandelt werden – mit klar definierten Ausnahmen etwa für berufliche, jagdliche oder vergleichbar berechtigte Zwecke.
Wer ein Messer bei einer Straftat einsetzt oder damit droht, muss zudem mit deutlich härteren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
NRW soll sich über den Bundesrat für entsprechende Änderungen im Waffen- und Strafrecht einsetzen.
Fast 7.200 Messertaten und rund 9.000 Opfer in einem Jahr sind kein Zustand, auf den die Antwort ein weiteres Schild am Bahnhof sein kann.
3. Unsere Feste dürfen keine Festungen sein
Weihnachtsmarkt hinter Pollern, Karneval hinter Zufahrtssperren – wir dürfen uns nicht daran gewöhnen, dass Terrorabwehr zum normalen Stadtbild gehört.
Solange solche Schutzmaßnahmen notwendig sind, muss der Staat für ihre Finanzierung sorgen.
Das politische Ziel darf aber nicht der immer bessere Poller sein. Es muss sein, die Bedrohung selbst zu bekämpfen – islamistischen Extremismus, bekannte Gefährder und diejenigen, die unsere freie Gesellschaft angreifen wollen.
4. Schnelle Strafe statt jahrelanger Verfahren
Ein Rechtsstaat ist nur glaubwürdig, wenn auf eine Tat zeitnah eine Konsequenz folgt. Staatsanwaltschaften und Strafgerichte personell stärken, digitale Verfahren konsequent nutzen und insbesondere bei Gewalt-, Wiederholungs- und Intensivtätern Verfahren beschleunigen.
NRW hat seit Anfang 2026 immerhin die elektronische Akte flächendeckend bei Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt. Das ist richtig – jetzt muss die Digitalisierung auch tatsächlich zu schnelleren Verfahren führen.
5. Staatsanwaltschaften unabhängiger machen
Strafverfolgung darf nicht vom politischen Interesse einer Landesregierung abhängen. Das externe Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber Staatsanwaltschaften will ich abschaffen oder auf eng definierte, transparente Ausnahmefälle begrenzen.
Richter sind bereits unabhängig. Dieses Prinzip der institutionellen Distanz zur Politik sollten wir auch bei der Strafverfolgung stärken.
6. Intensiv- und Wiederholungstäter konsequent verfolgen
Wer wiederholt durch Gewalt, Raub oder Waffen auffällt, darf nicht immer wieder durch dieselben staatlichen Raster fallen.
Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und – wo erforderlich – Ausländerbehörden müssen Informationen schneller austauschen und bekannte Intensivtäter gemeinsam im Blick behalten.
Der Staat muss nicht jeden Bürger überwachen. Aber diejenigen, von denen nachweislich immer wieder Gefahr ausgeht, muss er kennen.
Sicher leben in NRW
So löst MC das:
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1. Ein Recht für alle – kein Integrationsrabatt
Religion, Herkunft oder kulturelle Tradition können niemals rechtfertigen, dass für einzelne Menschen andere Regeln gelten.
Gleichberechtigung von Mann und Frau, Religionsfreiheit, sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit unterschiedlicher Lebensentwürfe sind nicht verhandelbar.
Bei Gewalt, Bedrohung, Zwangsheirat, Antisemitismus oder anderen Straftaten darf ein vermeintlicher kultureller Hintergrund weder Entschuldigung noch Relativierung sein.
Wer dieselben Rechte genießt, lebt auch nach denselben Regeln.
2. Keine Steuergelder gegen unsere eigene Gesellschaft
Vereine, Verbände und religiöse Organisationen, die Extremismus oder Antisemitismus verbreiten oder unsere freiheitliche Ordnung ablehnen, dürfen keine staatliche Förderung erhalten.
Wer öffentliches Geld bekommt, muss offenlegen, wer hinter einer Organisation steht, woher weitere Finanzierung kommt und wofür das Geld verwendet wird. Werden extremistische Strukturen oder entsprechende Aktivitäten festgestellt, endet die Förderung.
Der Staat muss nicht jede Meinung mögen. Aber er muss auch nicht jede Meinung finanzieren.
3. Integration ist keine staatliche Dienstleistung
NRW kann Sprachkurse, Beratung, Bildung und Chancen anbieten. Annehmen und nutzen muss sie jeder selbst.
Wer zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen verpflichtet ist und diese ohne nachvollziehbaren Grund dauerhaft verweigert, muss mit den gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen rechnen. Diese Möglichkeit besteht bereits: Bei verpflichteten Teilnehmern können bei unentschuldigter Nichtteilnahme Sanktionen eingeleitet werden. 
4. Parallelgesellschaften nicht einfach hinnehmen
Wo staatliches Recht faktisch durch familiären, religiösen oder sozialen Druck verdrängt wird, muss der Staat hinschauen. Betroffene von Zwangsheirat, sogenannter Ehrgewalt oder weiblicher Genitalverstümmelung brauchen erreichbare Beratungs- und Schutzangebote – und Täter harte strafrechtliche Konsequenzen.
5. Staatsbürgerschaft ist das Ergebnis von Integration
Die deutsche Staatsangehörigkeit steht für vollständige politische Zugehörigkeit. Sie sollte deshalb am Ende einer gelungenen Integration stehen und nicht als Instrument dienen, um diese erst herzustellen.
Ausreichende Deutschkenntnisse (mind. B1), eigenständige Lebensführung, keine Straftaten und die tatsächliche Anerkennung unserer freiheitlichen Ordnung gehören für dazu.
Einleitung einer Initiative im Bundesrat aus NRW: kein Erwerb der Staatsbürgerschaft vor Ablauf von 10 Jahren.
CDU & Grüne:
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! Integration wird zu oft als staatliche Aufgabe
verstanden
! Extremistische und antisemitische Milieus
wachsen weiter
-> ca. 4.100 Personen im islamistischen Spektrum
-> 786 antisemitische Straftaten
z.T. aus religiöser Ideologie, neuer Höchststand
! Gesellschaftliche Grundregeln
werden abgelehnt
! Millionen für NGO's aber keinen Plan,
wofür das Geld eingesetzt wird
Wer hier leben will, muss nicht Meier, Müller oder Mirko heißen.
Aber bei den Regeln, die wir uns gegeben haben,
gibt es keinen kulturellen Rabatt.
Integration - Regeln, Sprache & Arbeit
So löst MC das:
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1. Wer gehen muss, muss gehen
Ist nach Abschluss der rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt, dass kein Aufenthaltsrecht besteht, muss die Rückführung tatsächlich erfolgen.
Ein Rechtsstaat, dessen Entscheidungen am Ende niemand umsetzt, macht aus Recht eine Empfehlung.
2. Rückführungen zentral organisieren
Die operative Verantwortung für Rückführungen stärker beim Land bündeln und zentrale Rückführungszentren schaffen. Statt vieler beteiligter Behörden braucht es eine Stelle, die den gesamten Vorgang koordiniert und verantwortlich begleitet.
Nicht fünf Stellen, die erklären können, warum eine andere zuständig war.
3. Ein gescheiterter Versuch ist nicht das Ende einer
Abschiebung
Scheitert eine Rückführung, muss unmittelbar der nächste Versuch organisiert werden. Wer abgeschoben werden soll, muss für die Behörden erreichbar bleiben.
Bei Fluchtgefahr müssen die bereits vorhandenen Möglichkeiten von Meldeauflagen, räumlichen Beschränkungen, Fußfessel, Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft tatsächlich genutzt werden.
„War leider nicht da“ darf keine Abschiebung erledigen.
4. Straftäter und Gefährder zuerst
Bei ausländischen Straftätern und sicherheitsrelevanten Personen muss die Rückführung höchste Priorität haben, sobald die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Polizei, Ausländerbehörden und Justiz müssen Informationen so austauschen, dass bekannte Straftäter und Gefährder nicht zwischen unterschiedlichen Zuständigkeiten verschwinden.
5. Schutz für diejenigen, die ihn wirklich brauchen
Deutschland soll Menschen schützen, die tatsächlich vor Krieg und Verfolgung fliehen. Gerade deshalb muss unser Asylsystem zwischen Menschen unterscheiden, die diesen Schutz brauchen, und denen, bei denen rechtsstaatlich festgestellt wurde, dass sie kein Aufenthaltsrecht haben.
Wer bleiben darf, soll ankommen. Wer nicht bleiben darf, muss zurückkehren.
CDU & Grüne:
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! Tausende Menschen sind vollziehbar
ausreisepflichtig und trotzdem weiterhin in NRW
-> 56.604 Ausreisepflichtige
! ein erheblicher Teil geplanter Abschiebungen
scheitert
-> über 2.700 gescheiterte Abschiebungen allein
im 1. Halbjahr 2025
! zu viele Behörden teilen sich Zuständigkeiten
! gescheiterte Rückführungen führen nicht zuverlässig
zu zweitem Versuch
-> Attentäter von Solingen sollte bereits 2023
abgeschoben werden
! ausländische Straftäter und Gefährder befinden
sich trotz Ausreisepflicht weiterhin im Land
-> von 6.800 überprüften Ausreisepflichtigen
tauchten rund 2.100 in Ermittlungsakten auf
Ein abgelehnter Asylantrag ist keine unverbindliche Ausreisewempfehlung.
56.604 vollziehbar Ausreisepflichtige verweilen in NRW.
Aysl - geltendes Recht durchsetzen
So löst MC das:
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1. Fachkräfte gezielt nach NRW holen
Arbeitsmigration stärker danach ausrichten, welche Qualifikationen tatsächlich gebraucht werden.
Wer einen passenden Abschluss, Berufserfahrung oder ein konkretes Jobangebot hat, soll einen einfachen Weg in den Arbeitsmarkt bekommen.
2. Arbeit und Integration müssen zählen
Wer als Asylbewerber hier arbeitet, Deutsch spricht, seinen Lebensunterhalt bestreitet und sich integriert hat, sollte eine echte Möglichkeit bekommen, in einen regulären Aufenthalt zur Arbeit zu wechseln – statt gute Integration am Ende zu bestrafen.
3. Fähigkeiten anerkennen – statt Abschlüsse verwalten
Anerkennungsverfahren digitalisieren, Zuständigkeiten bündeln und Qualifikationen schneller praktisch prüfen. Wo möglich, soll Arbeiten und Anerkennung parallel stattfinden.

4. Ausländerbehörden zu Einwanderungsbehörden
machen
Für Fachkräfte und Unternehmen ein zentraler Ansprechpartner statt Behördenpingpong: Aufenthalt, Arbeitserlaubnis und Anerkennung möglichst aus einem Verfahren heraus koordinieren.
5. NRW muss Fachkräfte nicht nur reinlassen – sondern
überzeugen
Weniger Belastung auf Arbeit, bezahlbares Eigentum, funktionierende Kinderbetreuung, Sicherheit und eine wachsende Wirtschaft. Denn internationale Fachkr äfte können sich aussuchen, wo sie leben.
Fachkräfte gewinnt man nicht mit einem neuen Einwanderungsformular. Sie kommen dorthin, wo sich Arbeit und Leben lohnen.
CDU & Grüne:
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! Fachkräfte fehlen - qualifizierte Zuwanderung
bleibt kompliziert
-> 157 Engpassberufe
! ausländische Abschlüsse scheitern an Bürokratie
! Arbeit und Integration zählen im Asylsystem
zu wenig
! Einwanderung extrem unattraktiv
-> zu hohe Abgaben
-> hohe Unsicherheit im öffentlichen Raum
-> mangelnde Kinderbetreuung
-> Wohnen und Eigentumserwerb zu teuer
-> schwache Wirtschaft
- negatives Wanderungssaldo deutscher
Staatsangehöriger
-> -19.471 Personen in 2024
Fachkräfte gewinnt man nicht mit einem neuen Einwanderungsformular.
Sie kommen dorthin, wo sich Arbeit und Leben lohnen.
157 Engpassberufe - fast 20.000 Auswanderungen
Arbeitsmigration - Leistung willkommen










